Locker vom Hocker: Wie jobben namibische Arztgebühren?
Liebe Küstenleser!
Ein Medizinstudium ist alles in allem extrem extensiv. Man muss mindestens sechs Jahre lang die Universiät besuchen und sich ungemein viel Fachwissen aneignen. Das weiss ich zwar nicht direkt aus eigener Erfahrung, aber ich habe einen Sohn, einen Bruder und eine Schwester, die sich da durchgequält haben. Wenn man sich dann auch noch ein paar additionelle Jahre aufgehalst hat, um sich auf ein bestimmtes Fachgebiet zu spezialisieren, hat man sicherlich das vollste Recht darauf, gut zu verdienen.
Was mir nicht ganz einleuchtet sind die unterschiedlichen Kosten bei Spezialisten und selbst bei Allgemeinärzten in unserem Land. Wieso bezahlt man für eine Konsultation mit Sonar bei einem Gynäkologen in Windhoek N$ 1800,-, bei einem anderen Spezialisten in Swakopmund wiederum N$ 3500,- und bei einem Neurologen in Windhoek gar noch mehr? Und wie kommt es, dass der Besuch bei einem äußerst zuvorkommenden Allgemeinarzt in Tsumeb, nämlich Herrn Doktor Helmut Basson, gerade einmal läppische N$ 330,- (SONAR MIT EINGESCHLOSSEN) kostet? Ja, so ist es, liebe Leser. Als Dr. Basson mich anrief, um mir die Ergebnisse der medizinischen Laboruntersuchung mitzuteilen, fragte ich ihn, wieso er so billig sei. ,,Wir sind halt auf dem Land”, meinte er lachend. Ich frage mich trotzdem, warum es möglich ist, Patienten ,,auf dem Lande” (Tsumeb ist ja eigentlich eine Kleinstadt!) soo wenig Geld abzuknöpfen, während man ,,in der Stadt” der Kostenwillkür von Ärzten und Spezialisten ausgeliefert zu sein scheint.
Links der Betrag, den man bei Spezialist Nr. 1 hinblättern muss, rechts der Betrag, den Spezialist Nr. 2 verlangt. Wie werden diese unterschiedlichen Arztkosten eigentlich berechnet? Ist man da als Patient einer Preiswillkür ausgeliefert, oder gibt es eine Organisa-tion, die die Kostenberechnung kontrolliert? Foto: S. Kinghorn
Auch wenn das Niveau der zumindest privaten medizinischen Versorgung in Namibia hervorragend ist und die Gesundheitsfürsorge sogar zu der besten auf dem gesamten Kontinenten zählt, sollte es doch so etwas wie eine Aufsichtsbehörde geben, die mehr oder weniger einheitliche ärztliche Kosten vorschreibt, oder? Dann dürfte ein Spezialist, nur weil er vielleicht der einzige im Land ist, nicht solch einen horrenden Preis für eine Konsultation verlangen. Schließlich müssen wir alle mal zum Arzt, der eine häufiger, der andere mehr, und sind auf die Mediziner angewie-sen. Unsere Doktoren sollen finanziell keineswegs zu kurz kommen, aber alles hat seine Grenzen, finde ich.
In Deutschland gibt es die so genannte Gebührenordnung für Ärzte (GoÄ), die die Abrechnung der ärztlichen Leistungen regelt. Das bedeutet, Ärzte dürfen in Deutschland keine selbst kalkulierten Honorare für medizinische Leistungen verlangen, sondern sind nach dem ärztlichen Berufsrecht an eben diese GOÄ gebunden.
Die Gebührenordnung für Ärzte hat eine lange Geschichte. Ihre Vorgängerin war nämlich die Preußische Gebührenordnung für approbierte Ärzte und Zahnärzte (Preugo). Die Preugo von 1896 war die staatliche Gebührenordnung für ärztliche Leistungen im deutschen Reich, und wurde 1952 in das Bundesrecht übernommen – selbstverständlich eine überarbeitete Version davon.
Wie sieht es bei uns in Namibia aus?
Das fragt sich Ihre Susann Kinghorn
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